Theorieunterricht wird digital: Was 2027 auf Fahrschulen zukommt
Stand: 24. September 2026
Vierzehn Doppelstunden, ein fester Raum, ein fester Abend, und wer fehlt, kommt beim nächsten Durchlauf wieder. So läuft Theorieunterricht heute in den meisten Fahrschulen. Genau dieses Modell soll die geplante Reform öffnen.
Nichts davon ist beschlossen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 erstmals beraten und an den Verkehrsausschuss überwiesen — einzelne Punkte können sich dort noch ändern, und alle genannten Termine stehen unter Vorbehalt. Was auf dieser Seite steht, gibt den Stand vom 24. September 2026 wieder; das Update zur ersten Lesung findest du in den Reform-News.
Die Präsenzpflicht soll fallen
Der Kern der geplanten Änderung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll entfallen. Live-Online-Unterricht, Selbstlernen und Hybrid-Modelle sollen dem Unterricht im Schulungsraum gleichgestellt werden. Ein Fahrschüler könnte seinen Theoriestoff dann komplett online aufbauen, teilweise im Raum und teilweise am Bildschirm, oder wie bisher ausschließlich vor Ort.
Was bleibt, ist die Theorieprüfung. Sie soll für alle Pflicht bleiben, unabhängig davon, auf welchem Weg der Stoff gelernt wurde. Die Reform verschiebt also nicht das Ziel, sondern den Weg dorthin. Alle weiteren Punkte des Pakets findest du im Überblick zur Führerscheinreform 2027.
Der Fragenkatalog soll kleiner werden
Der amtliche Fragenkatalog umfasst derzeit 1.169 Fragen. Im Herbst 2025 hatte das Verkehrsministerium noch sehr konkret eine Reduzierung um ein Drittel angekündigt. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 24. September 2026 ist davon nur noch allgemein die Rede: Der Katalog soll im Umfang reduziert und das Bewertungssystem vereinfacht werden, Verkehrssicherheitsfragen sollen besonders gewichtet bleiben. Eine feste Größenordnung wird nicht mehr genannt — und entschieden ist ohnehin noch nichts.
Für den Unterricht heißt das: Der Stoff, den du abdeckst, verschiebt sich, und zwar erst dann, wenn der endgültige Katalog vorliegt. Solange er nicht steht, lohnt es sich nicht, Unterrichtsmaterial vorsorglich umzubauen.
Wo das Verfahren gerade steht
Das Kabinett hat die Reform am 20. Mai 2026 beschlossen. Die Ausbildungsverordnung liegt dem Bundesrat seit dem 10. Juni 2026 vor (BR-Drucksache 365/26); der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 Stellung genommen, mit zahlreichen Änderungs- und Prüfempfehlungen. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag seit dem 29. Juli 2026 vor (BT-Drucksache 21/7404) und wurde am 24. September 2026 erstmals beraten. Anschließend wurde er an den Verkehrsausschuss überwiesen, der ihn jetzt im Detail prüft.
Inhaltlich hat die digitale Theorie die erste Lesung unverändert überstanden: Die Möglichkeit des vollständig digitalen Wissenserwerbs bleibt Bestandteil des Entwurfs, und die Fahrschule soll weiter selbst entscheiden können, welche Unterrichtsform sie anbietet. In der parlamentarischen Debatte ist der komplett digitale Theorieunterricht allerdings umstritten — Grüne kritisieren die vollständige Digitalisierung, und auch CDU/CSU-Vertreter sehen darin eine weitreichende Änderung. Mit Änderungsanträgen in der Ausschussphase ist also zu rechnen.
Geplant ist ein Inkrafttreten in zwei Stufen: die neuen Ausbildungsregeln zum 1. Januar 2027, die übrigen Teile wie das Transparenzregister und die Prüfungsregeln zum 1. Juli 2027. Weil die Stellungnahme des Bundesrats viele Einzelpunkte betrifft, kann sich am Text noch etwas ändern.
Was sich an der Organisation des Theorieunterrichts ändert
Solange alle im Raum sitzen, ist die Organisation einfach: ein Termin, ein Raum, eine Liste. Wenn dieselbe Einheit online, vor Ort oder gemischt stattfinden kann, wächst die Zahl der Varianten. Du planst dann nicht mehr nur, wann eine Einheit läuft, sondern auch, in welcher Form — und wer in welcher Form teilgenommen hat.
Damit hängen drei Dinge zusammen. Erstens die Terminplanung: Eine Online-Einheit blockiert die Lehrkraft genauso wie eine Einheit im Raum, nur eben ohne Raum. Zweitens die Nachweise: Wer zu Hause teilnimmt, kann keine Liste unterschreiben — die Teilnahme muss anders festgehalten werden. Drittens der Überblick über den Lernstand: Wenn Fahrschüler verschiedene Wege gehen, brauchst du eine Stelle, an der steht, wer welches Thema schon hatte. Wer den Überblick über diese Varianten behalten will, führt Anwesenheitsnachweise und Verwaltung in einem Fahrschulprogramm statt auf Zetteln.
Zugleich sollen Dokumentationspflichten reduziert und digitalisiert werden. Weniger Papier bedeutet aber nicht weniger Nachweis. Es bedeutet, dass der Nachweis in der Software entsteht statt im Ordner. Wer Termine und Fahrzeuge schon heute digital führt — etwa mit einem Fahrstundenplaner statt mit Kalender und Zettel — hat für diesen Schritt die Grundlage bereits gelegt.
Die Theorie ist dabei nicht der einzige Bereich, der sich bewegt. Parallel ist eine kürzere praktische Prüfung geplant, die deine Terminplanung an einer anderen Stelle trifft.
Was das für deine Fahrschule bedeutet
Der Prozess, der sich zuerst ändert, ist die Anwesenheitserfassung. Die Unterschriftenliste funktioniert nur, solange alle im selben Raum sitzen. Sobald ein Teil der Einheiten online oder hybrid läuft, brauchst du eine Erfassung, die pro Fahrschüler festhält, wann er dazugekommen ist und wann er raus ist — und die für Präsenz und Online dieselbe Struktur hat.
Der zweite Prozess ist die Planung selbst. Wenn Formate frei kombiniert werden dürfen, muss jede Einheit ein Thema tragen, das später auswertbar ist. Sonst weißt du am Ende nicht, welcher Fahrschüler welchen Stoff hatte.
Genau an diesen beiden Punkten setzt die Fahrschulsoftware FahrenPlus an: Theoriestunden liegen im selben Kalender wie alles andere und tragen ein Thema aus einem Katalog nach den Rahmenplänen der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Mit der FahrenPlus Theorie-Verwaltung kannst du die Anwesenheit per QR-Code erfassen und alle Pflichtstunden digital dokumentieren — mit Check-in und Check-out, und die Lehrkraft kann jeden Eintrag bestätigen oder zurückweisen.