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Sonderfahrten 2027: Weg von der festen Zahl, hin zum Lernstand

Stand: 24. September 2026. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/7404) am 24. September 2026 erstmals beraten und an den Verkehrsausschuss überwiesen — beschlossen ist noch nichts. Dabei wurde die Richtung noch einmal deutlich: Die starre Zahl von zwölf Sonderfahrten soll komplett entfallen, nicht nur reduziert werden. Alle Termine und Inhalte auf dieser Seite stehen unter Vorbehalt. Das Update zur ersten Lesung steht in den Reform-News.

Zwölf Pflicht-Sonderfahrten, für jeden gleich, unabhängig davon, wie sicher jemand fährt. Genau diese Vorgabe soll fallen. Ausgebildet werden soll stärker nach dem individuellen Lernstand — die Fahrlehrer entscheiden dann, wie viele Fahrten nötig sind.

Für die Ausbildung selbst ist das eine fachliche Entscheidung. Für den Betrieb ist es vor allem eine Planungsfrage: Eine feste Zahl kann man in den Kalender legen, bevor der Fahrschüler das erste Mal am Steuer saß. Ein Lernstand nicht.

Was sich am Prinzip ändert

Heute ist die Zahl der Sonderfahrten die Konstante und der Lernstand die Variable. Künftig soll es umgekehrt sein. Der Kabinettsbeschluss dazu ist am 20. Mai 2026 gefasst worden, die neuen Ausbildungsregeln sollen zum 1. Januar 2027 gelten. Die übrigen Teile des Pakets — etwa das Transparenzregister und die Prüfungsregeln — sind für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Beschlossen ist beides noch nicht; einen Überblick über das gesamte Paket gibt die Führerscheinreform 2027.

Aus der ersten Lesung im Bundestag am 24. September 2026 ging dabei eine wichtige Konkretisierung hervor: Im Herbst 2025 war noch allgemein davon die Rede, die Zahl der Sonderfahrten zu „reduzieren“. Der Gesetzentwurf geht inzwischen weiter — er sieht keine festgeschriebene Zahl mehr vor. Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben vorgeschriebene Ausbildungsinhalte, aber wie viele Fahrten erforderlich sind, soll allein vom Können des Fahrschülers und der Einschätzung des Fahrlehrers abhängen.

Wichtig ist, was nicht geplant ist: Die Fahrten verschwinden nicht, die feste Zahl verschwindet. Wer sich schwertut, braucht möglicherweise mehr Einheiten als heute. Die Streuung zwischen Fahrschülern wird größer — nach oben wie nach unten.

Planung: aus einem Block werden viele Einzelentscheidungen

Wer heute plant, kann rechnen: Fahrschüler angemeldet, Pflichtfahrten bekannt, Termine grob vorbelegt. Ohne feste Zahl entfällt dieser Ankerpunkt. Die Frage „wie viele Termine brauche ich in den nächsten sechs Wochen für diesen Fahrschüler" wird laufend neu beantwortet, statt einmal am Anfang. Mit den neuen Regeln steigt der Koordinationsaufwand spürbar — ein Fahrschulprogramm plant Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten automatisch mit.

Das trifft die Auslastung. Kapazität lässt sich schlechter im Voraus verplanen, kurzfristige Verschiebungen werden häufiger. Wer seine Termine in einem gepflegten Fahrstundenplaner führt statt auf Zetteln, merkt den Unterschied vor allem daran, ob eine kurzfristige Umplanung zwei Minuten oder zwei Telefonate kostet.

Ein zweiter Effekt: Wenn nicht mehr jeder dieselben Fahrten macht, werden die Fahrstundentypen wichtiger. Überlandfahrt, Autobahn, Nachtfahrt und normale Übungsstunde unterscheiden sich in Dauer und Fahrzeugbedarf. Diese Unterscheidung muss aus dem Termin hervorgehen, sonst weiß hinterher niemand, was tatsächlich gefahren wurde. Plane Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten direkt im Fahrstundenplaner — jede Fahrt trägt dort ihren Typ, und der Kalender zeigt, wie weit die Sonderfahrten eines Fahrschülers sind.

Kalkulation ohne feste Stückzahl

Pakete mit fixer Fahrtenzahl sind heute üblich, weil die Zahl feststeht. Fällt sie weg, trägt eine Pauschale nur noch, wenn sie rechnerisch auch bei überdurchschnittlichem Aufwand aufgeht. Sonst zahlt die Fahrschule drauf, sobald ein Fahrschüler mehr Einheiten braucht.

Der ehrlichere Weg ist der Preis je Einheit, transparent ausgewiesen — zumal Preise ohnehin vergleichbar werden sollen. Zur Erinnerung: Der Führerschein der Klasse B kostet derzeit im Schnitt rund 3.400 Euro. Was das für die Außendarstellung heißt, steht bei der Preistransparenz.

Nachweis: weniger Formular, mehr Verlauf

Wenn nicht mehr die Zahl zählt, sondern die Einschätzung, wird die Frage interessant, worauf sich diese Einschätzung stützt. Geplant ist, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu reduzieren und zu digitalisieren. Wie ein Nachweis am Ende aussehen muss, steht im endgültigen Text — der wird noch beraten. Unabhängig davon gilt: Ein nachvollziehbarer Verlauf je Fahrschüler hilft dir selbst, wenn du eine Empfehlung zur Prüfungsreife begründen sollst.

Was das für deine Fahrschule bedeutet

Der Prozess, der sich ändert, ist die Terminplanung je Fahrschüler. Bisher ist sie eine Abarbeitung: Pflichtfahrten abhaken, fertig. Künftig ist sie eine laufende Entscheidung, und die braucht einen Kalender, in dem sichtbar ist, was ein Termin eigentlich war.

In der Fahrschulsoftware FahrenPlus legst du Fahrstundentypen mit eigenen Dauern an, hältst Verfügbarkeiten und Urlaub je Lehrkraft fest und siehst den Werkstatt- Status deiner Fahrzeuge. Fahrschüler fragen Termine online an, du bestätigst; Doppelbuchungen verhindert eine serverseitige Konfliktprüfung, Stornofristen stellst du zwischen 12 und 72 Stunden ein. Die Dokumentation der einzelnen Fahrstunden ist in Entwicklung. Wie der Kalender im Alltag arbeitet, steht auf der Seite zum Fahrstundenplaner.

Häufige Fragen

Fragen zu den Sonderfahrten

Was Fahrschulen zum geplanten Wegfall der festen Pflichtfahrten wissen wollen.

Wer entscheidet künftig, wann ein Fahrschüler prüfungsreif ist?

Stärker als heute die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer. Wenn die feste Zahl von zwölf Pflicht-Sonderfahrten entfällt, tritt an ihre Stelle die Einschätzung des Lernstands. Die Prüfung selbst bleibt der Maßstab — nur der Weg dorthin soll nicht mehr für alle gleich lang sein.

Bedeutet der Wegfall automatisch weniger Fahrstunden?

Nicht zwangsläufig. Wegfallen soll die starre Vorgabe, nicht der Bedarf. Bei einem Fahrschüler, der sich schwertut, kann derselbe Stoff mehr Fahrten brauchen als heute. Die Streuung wird größer, nach oben wie nach unten.

Wie kalkuliere ich ein Ausbildungspaket ohne feste Fahrtenzahl?

Über den Preis je Einheit statt über ein Paket mit fixer Stückzahl. Wer heute mit einer festen Anzahl Sonderfahrten rechnet, sollte prüfen, ob die Kalkulation auch trägt, wenn diese Zahl je Fahrschüler schwankt. Feste Pauschalen ohne Bezug zur tatsächlichen Ausbildung werden schwerer zu begründen.

Muss ich den Lernstand künftig dokumentieren?

Vorgesehen ist, dass Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten insgesamt reduziert und digitalisiert werden. Wie ein Nachweis der individuellen Ausbildung dann konkret aussehen soll, ergibt sich erst aus dem endgültigen Text. Praktisch ist ein sauberer Verlauf je Fahrschüler trotzdem sinnvoll — schon für dich selbst.

Gilt die Neuregelung auch für Fahrschüler, die schon angemeldet sind?

Dazu gibt es keine belastbare Aussage. Übergangsregelungen stehen im Verordnungstext, und der wird noch beraten: Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 Stellung genommen, und der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 erstmals beraten und an den Verkehrsausschuss überwiesen.

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