Führerscheinreform 2027 — alle Änderungen im Überblick →
Reform-News · Stand: 25. September 2026

Erste Lesung im Bundestag:
Das ist der neue Stand

Am 24. September 2026 hat der Bundestag die Führerscheinreform erstmals beraten. Auf dieser Seite sammeln wir alle Updates zum Gesetzgebungsverfahren — und zeigen, was sich gegenüber den Ankündigungen von 2025 tatsächlich geändert hat.

Noch nichts beschlossen: Der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7404) liegt nach der ersten Lesung beim Verkehrsausschuss. Dort kann er noch geändert werden, bevor zweite und dritte Lesung folgen. Alle Inhalte auf dieser Seite stehen daher unter Vorbehalt.

Update vom 24./25. September 2026

Das Wichtigste zur ersten Lesung in Kürze

Sechs Punkte, die du kennen solltest — die Details stehen weiter unten.

Erste Lesung abgeschlossen

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf (21/7404) am 24.09.2026 erstmals beraten und an den Verkehrsausschuss überwiesen. Beschlossen ist noch nichts.

Sonderfahrten: keine feste Zahl mehr

Aus „weniger Pflichtfahrten“ ist im Entwurf inzwischen „keine festgeschriebene Zahl“ geworden. Überland, Autobahn und Nacht bleiben vorgeschrieben.

Elternfahrten werden konkret

Aus der Prüfidee von 2025 ist ein echter Modellversuch im Gesetz geworden: Fahrpraxis mit nahestehenden Personen, Voraussetzung bestandene Theorie.

Fragenkatalog: nur noch „Reduzierung“

2025 hieß es konkret „minus ein Drittel“. Der aktuelle Bundestagstext spricht nur noch von einer Reduzierung — ohne feste Größenordnung.

AfD-Antrag „1-Euro-Führerschein“

Separater Antrag, gemeinsam beraten: zinsfreier KfW-Kredit bis 4.500 € für 15- bis 25-Jährige, Rückzahlung 1 € pro Tag. Kein Teil der Regierungsreform.

Fahrlehrerrecht rückt in den Fokus

Weiterbildung, Fahrschulüberwachung und die Anerkennung von EU-Fahrlehrerqualifikationen sollen ebenfalls überarbeitet werden.

Der Vergleich

Was sich gegenüber den Ankündigungen von 2025 geändert hat

Nicht alles, was im Herbst 2025 angekündigt wurde, steht heute noch so im Entwurf. Hier die wichtigsten Verschiebungen.

Thema Ankündigung 2025 Nach der 1. Lesung
Verfahrensstand Eckpunktepapier und Kabinettsbeschluss — politisch angekündigt, aber nicht im parlamentarischen Verfahren. Erste Lesung am 24.09.2026 abgeschlossen, Entwurf liegt beim Verkehrsausschuss. Noch nichts beschlossen.
Sonderfahrten Die Zahl der zwölf Sonderfahrten sollte „reduziert“ werden. Die starre Zahl soll komplett entfallen. Die drei Bereiche bleiben Pflicht, der Umfang richtet sich nach Können und Einschätzung des Fahrlehrers.
Laienausbildung / Elternfahrten Das Ministerium wollte lediglich „diskutieren“, ob nahestehende Personen einbezogen werden könnten. Konkrete Experimentierklausel im Gesetzentwurf: unentgeltliche Fahrpraxis nach bestandener Theorie, inklusive Regelung zu Autobahnfahrten im Modellversuch.
Fragenkatalog Das BMV nannte konkret 1.169 Fragen und eine Reduzierung um ein Drittel. Der Bundestag spricht nur noch von „Reduzierung des Umfangs“ und einfacherem Bewertungssystem — das feste „ein Drittel“ wird nicht mehr genannt.
Fahrsimulatoren Das BMV war konkret: Schaltkompetenz komplett am Simulator, Teile der besonderen Ausbildungsfahrten durch Simulation ersetzbar. Keine neue Konkretisierung in der ersten Lesung — die Detailregelungen stecken in der separaten Fahrschulmodernisierungs-Verordnung.
Praktische Prüfung Das BMV kündigte eine Reduzierung der reinen Fahrzeit auf 25 Minuten an. Weiter Teil des Reformpakets, durch die erste Lesung aber nicht neu beschlossen. Achtung: 25 Minuten Fahrzeit ist nicht die Gesamtprüfungsdauer.
Theorie digital Vollständig digitaler Wissenserwerb angekündigt, Fahrschule entscheidet über die Unterrichtsform. Unverändert Bestandteil des Entwurfs — hat den Sprung vom Eckpunktepapier in den Gesetzentwurf geschafft.
Preise & Erfolgsquoten Veröffentlichung von Preisen und Erfolgsquoten angekündigt. Bleibt Bestandteil des Reformprojekts — Bestätigung des bisherigen Kurses, keine neue Idee.

Der größte Streitpunkt: Fahrpraxis mit den Eltern

Rund um die erste Lesung wird vor allem die Laienausbildung kontrovers diskutiert — nicht die grundsätzliche Frage, ob zusätzliche Fahrpraxis sinnvoll ist, sondern die konkrete Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen Versicherungsdeckung, Haftung, Eingriffsmöglichkeiten der Begleitperson und die Frage, wie sicher ein Fahrschüler ohne Doppelpedalerie überhaupt begleitet werden kann.

Der Versicherungsverband GDV verlangt insbesondere eine eindeutige Regelung dazu, wer in diesem Modell Fahrzeugführer ist, welche haftungsrechtliche Stellung die Begleitperson hat und wie der Versicherungsschutz aussieht. Fest steht bisher nur: Die Fahrpraxis soll unentgeltlich erfolgen, eine bestandene Theorieprüfung ist Voraussetzung, und für den Modellversuch gibt es eine eigene Regelung zu Autobahnfahrten.

Unser Fazit: Die Idee der Elternfahrten wird mit dem Entwurf konkreter — die Versicherungsfragen sind aber noch nicht abschließend geklärt. Genau hier entscheidet sich in der Ausschussphase, ob aus dem Modellversuch etwas Praxistaugliches wird.

Der zusätzliche Antrag: „Führerschein für 1 Euro“

Gemeinsam mit dem Regierungsentwurf wurde ein separater Antrag der AfD beraten, der bereits am 12. Januar 2026 eingebracht wurde. Er ist kein Bestandteil der Führerscheinreform der Bundesregierung — auch er wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Der Name ist irreführend: Der Führerschein soll nicht einen Euro kosten. Vorgeschlagen wird ein Finanzierungsmodell nach dem französischen „Permis à 1 Euro par jour“. Für 15- bis 25-Jährige soll über die KfW ein zinsfreier Kredit von bis zu 4.500 Euro für die Klassen AM, A1, A2 und B möglich werden. Der Bund würde Zinsen sowie Risiko-, Bearbeitungs- und Abwicklungskosten übernehmen, zurückgezahlt würden 1 Euro pro Tag beziehungsweise 30 Euro monatlich.

Der Antrag enthält aber deutlich mehr als die Finanzierung: eine Rückkehr zur 45-minütigen praktischen Prüfung, eine Kombination aus Präsenz- und digitalem Theorieunterricht, einen rechtssicheren Einsatz von Simulatoren, die Digitalisierung von Führerschein- und Prüfungsanträgen, eine Reform der Fahrlehrerausbildung mit niedrigeren Kosten und leichterem Quereinstieg sowie mehr Verkehrserziehung an Schulen.

Nicht vermischen: Die Bundesregierung hatte ursprünglich 25 Minuten reine Fahrzeit als europäischen Mindeststandard angekündigt. Die AfD fordert dagegen eine Rückkehr zu 45 Minuten Gesamtprüfungsdauer. Das sind zwei verschiedene Modelle — und die heutigen Zeitbestandteile einer Prüfung sind ohnehin komplexer als „55 gegen 25 Minuten“.

Der politische Hintergrund

Wer vertritt welche Position?

Diese Schwerpunkte waren schon vor der ersten Lesung dokumentiert und prägen die weitere Ausschussberatung.

CDU/CSU

Unterstützt die zentralen Modernisierungselemente, sieht den komplett digitalen Theorieunterricht aber ebenfalls als weitreichende Änderung.

SPD

Weist insbesondere auf den Zusammenhang zwischen Sonderfahrten und Verkehrssicherheit hin.

Grüne

Kritisieren die vollständige Digitalisierung der Theorie und eine zu frühe Laienausbildung.

Linke

Thematisiert die soziale Verteilung der Entlastungen und mögliche Fehlanreize durch veröffentlichte Bestehensquoten.

Wie geht es jetzt weiter?

Der nächste entscheidende Schritt ist die Ausschussphase. Im Verkehrsausschuss können am Regierungsentwurf noch Änderungen vorgenommen werden — gerade bei den strittigen Punkten wie der Laienausbildung und den Versicherungsfragen ist damit zu rechnen. Erst danach folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag und anschließend der erneute Durchgang im Bundesrat.

Wichtig für die Einordnung: Viele ursprünglich angekündigte Details — etwa zu Simulatoren und zur Prüfungsdauer — werden nicht im Gesetz selbst, sondern über die separate Fahrschulmodernisierungs-Verordnung geregelt. Dass die erste Lesung dazu keine neuen Zahlen gebracht hat, heißt also nicht, dass die Punkte vom Tisch sind.

Den kompletten Überblick über alle geplanten Änderungen, den Zeitplan und den Stand des Verfahrens findest du auf unserer Hauptseite zur Führerscheinreform 2027.

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